Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08 – 18 Uhr | Sa: 08 – 16 Uhr

Berliner Straße 38, 63628 Bad Soden-Salmünster Route planen →

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Elektro

Hybrid

Benziner

Wasserstoff

Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV

Hyundai i20

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,7–6,0 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 128–135 g/km; CO₂-Klasse: D.

Hyundai BAYON

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,7–5,8 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 129–131 g/km; CO₂-Klasse: D.

Hyundai INSTER

Stromverbrauch kombiniert: 14,3–15,1 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai KONA

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 4,6–7,0 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 104–164 g/km; CO₂-Klassen: C–F.

Hyundai i30

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,9–6,6 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 134–149 g/km; CO₂-Klassen: D–E.

Hyundai IONIQ 3

Stromverbrauch kombiniert: 13,7–15,8 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai TUCSON

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,7–7,7 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert (Plug-in-Hybrid, gewichtet): 11,1–12,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 62–174 g/km; CO₂-Klasse: B–F; Plug-in-Hybrid bei entladener Batterie: 6,0–6,6 l/100 km, CO₂-Klasse D–E.

Hyundai KONA Elektro

Stromverbrauch kombiniert: 14,6–16,1 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai IONIQ 5

Stromverbrauch kombiniert: 15,6–18,2 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai IONIQ 6

Stromverbrauch kombiniert: 13,4–15,9 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai STARIA Cargo Elektro

Hyundai STARIA Cargo Elektro 84 kWh, 160 kW: Stromverbrauch kombiniert 20,7 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert 0 g/km; CO₂-Klasse A.

Hyundai STARIA Hybrid

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 7,6 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 172 g/km; CO₂-Klasse: F.

Hyundai STARIA Elektro

Stromverbrauch kombiniert: 21,8 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai SANTA FE

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,8–7,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert (Plug-in-Hybrid, gewichtet): 11,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 87–164 g/km; CO₂-Klasse: B–F; Plug-in-Hybrid bei entladener Batterie: 7,1 l/100 km, CO₂-Klasse F.

Hyundai IONIQ 9

Stromverbrauch kombiniert: 19,9–20,6 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai NEXO

Kraftstoffverbrauch kombiniert: 0,8–0,9 kg H₂/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai IONIQ 5 N

Stromverbrauch kombiniert: 21,2 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Hyundai IONIQ 6 N

Stromverbrauch kombiniert: 18,7 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Alle Angaben nach WLTP als Spannen über die verfügbaren Motorisierungen; die Werte der einzelnen Motorisierungen finden Sie auf der jeweiligen Modellseite. Abbildungen zeigen z. T. aufpreispflichtige Sonderausstattung.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen entnehmen Sie dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen", der unentgeltlich unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

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