Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Autozentrum Ries GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zu seiner Umsetzung erlassenen Verordnungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter autozentrum-ries.de erreichbare Website.
Geltungsbereich
Diese Erklärung bezieht sich auf die Website autozentrum-ries.de mit ihren Online-Funktionen – insbesondere die Fahrzeugsuche, die Kontakt- und Anfrageformulare sowie die Möglichkeit zur Terminanfrage.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Umstände teilweise konform mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, bzw. der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Wir prüfen die Website laufend – unter anderem mit automatisierten Testverfahren – und verbessern ihre Zugänglichkeit fortlaufend. Trotz dieser Bemühungen können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein und Barrieren aufweisen. Festgestellte Barrieren beseitigen wir, soweit uns dies möglich und zumutbar ist, so zeitnah wie möglich.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren bei der Nutzung dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, die hier noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Teilen Sie uns das gerne mit – wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung und um Abhilfe.
Autozentrum Ries GmbH
Berliner Straße 38
63628 Bad Soden-Salmünster
Telefon: 06056 91619-33
E-Mail: info@autozentrum-ries.de
Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–16 Uhr.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständige Marktüberwachungsstelle bzw. Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft, ob und in welchem Umfang die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt.


