Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08 – 18 Uhr | Sa: 08 – 16 Uhr

Berliner Straße 38, 63628 Bad Soden-Salmünster Route planen →

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Autozentrum Ries GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zu seiner Umsetzung erlassenen Verordnungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter autozentrum-ries.de erreichbare Website.

Geltungsbereich

Diese Erklärung bezieht sich auf die Website autozentrum-ries.de mit ihren Online-Funktionen – insbesondere die Fahrzeugsuche, die Kontakt- und Anfrageformulare sowie die Möglichkeit zur Terminanfrage.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Umstände teilweise konform mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, bzw. der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Wir prüfen die Website laufend – unter anderem mit automatisierten Testverfahren – und verbessern ihre Zugänglichkeit fortlaufend. Trotz dieser Bemühungen können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein und Barrieren aufweisen. Festgestellte Barrieren beseitigen wir, soweit uns dies möglich und zumutbar ist, so zeitnah wie möglich.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren bei der Nutzung dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, die hier noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Teilen Sie uns das gerne mit – wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung und um Abhilfe.

Autozentrum Ries GmbH
Berliner Straße 38
63628 Bad Soden-Salmünster
Telefon: 06056 91619-33
E-Mail: info@autozentrum-ries.de

Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–16 Uhr.

Durchsetzungsverfahren

Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständige Marktüberwachungsstelle bzw. Schlichtungsstelle wenden. Diese prüft, ob und in welchem Umfang die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt.