Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08 – 18 Uhr | Sa: 08 – 16 Uhr

Berliner Straße 38, 63628 Bad Soden-Salmünster Route planen →

Beratungstermin vereinbaren

Vor Ort oder telefonisch — Sie entscheiden. Sagen Sie uns kurz, wie wir Sie erreichen dürfen, und wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

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Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügt — eines von beiden brauchen wir.

Für den Rückruf — meist in unter 2 Stunden.
Wunschtermin (optional)

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Für eine Probefahrt bringen Sie bitte Ihren gültigen Führerschein im Original mit.

So läuft Ihr Termin ab

  1. Anfrage senden

    Wunschtermin und Thema angeben — dauert keine zwei Minuten.

  2. Wir bestätigen

    Antwort in unter 2 Stunden während der Öffnungszeiten, mit fester Uhrzeit und Ansprechpartner.

  3. Beratung ohne Druck

    Probefahrt, Zahlen, Inzahlungnahme — alles in einem Termin, Entscheidung in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen zum Termin

Ist der Beratungstermin unverbindlich?

Ja — Beratung und Probefahrt sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe; wir melden uns nicht ungefragt hinterher mit Verkaufsdruck.

Was muss ich zur Probefahrt mitbringen?

Ihren gültigen Führerschein im Original — den prüfen wir kurz vor der Fahrt (eine Kopie vorab brauchen wir nicht). Alles andere haben wir da.

Kann ich mein aktuelles Fahrzeug direkt bewerten lassen?

Gern — sagen Sie es einfach bei der Terminanfrage dazu. Während Sie Probe fahren, schauen wir uns Ihren Gebrauchten an und machen Ihnen ein konkretes Inzahlungnahme-Angebot.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Während der Öffnungszeiten melden wir uns in unter 2 Stunden mit einer Bestätigung oder einem Alternativvorschlag — per Anruf, WhatsApp oder E-Mail, wie Sie es wünschen.