HU & AU — Hauptuntersuchung
Plakette fällig? Wir organisieren Haupt- und Abgasuntersuchung direkt mit Ihrem Werkstatttermin im Main-Kinzig-Kreis — inklusive Vorab-Durchsicht, damit Ihr Fahrzeug ohne Überraschungen durchkommt.
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Wann Ihre HU fällig ist
Ein neu zugelassener Pkw muss nach 36 Monaten zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Den Monat lesen Sie an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ab — die Zahl oben ist der Fälligkeitsmonat, die große Zahl in der Mitte das Jahr.
Die Abgasuntersuchung ist Teil der HU und läuft im selben Termin mit. Wer den Fälligkeitsmonat überzieht, riskiert bei einer Kontrolle eine Verwarnung; liegt die Fälligkeit mehr als zwei Monate zurück, kommt eine vertiefte Untersuchung mit Mehrkosten dazu.
Was wir vorher durchsehen
Die meisten Fahrzeuge fallen aus denselben Gründen durch. Auf Wunsch prüfen wir diese Punkte vor der Untersuchung — und reparieren, was nötig ist, bevor es zum Mangel wird:
- Beleuchtung vorn, hinten und die Einstellung der Scheinwerfer
- Bremsanlage: Beläge, Scheiben, Leitungen, Wirkung
- Reifen: Profiltiefe, Alter, Beschädigungen
- Auspuffanlage und Abgaswerte
- Achsen, Lenkung und Stoßdämpfer
- Rost an tragenden Teilen und der Bodengruppe
- Scheiben, Wischer und Spiegel
- Warnmeldungen und Fehlerspeicher
Die Untersuchung selbst nimmt eine amtlich anerkannte Prüforganisation ab — wir organisieren den Termin, bereiten Ihr Fahrzeug vor und beheben Mängel direkt in unserer Werkstatt.
So läuft es ab
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Termin anfragen
Sagen Sie uns, wann die Plakette fällig ist — online, telefonisch oder per WhatsApp.
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Vorab-Durchsicht
Wir sehen die typischen Durchfaller durch und besprechen mit Ihnen, was vorher gemacht werden sollte.
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HU/AU und Plakette
Die Prüforganisation nimmt ab, kleinere Mängel beheben wir direkt — Sie fahren mit neuer Plakette nach Hause.
Was Sie mitbringen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Den letzten HU-Bericht, falls vorhanden
- Bei Gasanlagen: die Gasanlagenprüfbescheinigung
- Alle Fahrzeugschlüssel
Häufige Fragen zu HU und AU
Wann muss mein Auto zur HU?
Ein neu zugelassener Pkw muss nach 36 Monaten zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Den Fälligkeitsmonat lesen Sie an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ab: Die Zahl oben ist der Monat, die große Zahl in der Mitte das Jahr.
Ist die AU in der HU enthalten?
Ja. Die Abgasuntersuchung ist seit Langem Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird zusammen mit ihr durchgeführt — Sie brauchen dafür keinen zweiten Termin.
Was passiert, wenn ich den Termin überziehe?
Wer den Fälligkeitsmonat überschreitet, riskiert bei einer Kontrolle eine Verwarnung. Liegt die Fälligkeit mehr als zwei Monate zurück, ist zusätzlich eine vertiefte Untersuchung vorgeschrieben, die mit Mehrkosten verbunden ist. Kurz: Der Termin lohnt sich rechtzeitig — sprechen Sie uns an, wenn die Plakette bald abläuft.
Was ist, wenn mein Fahrzeug Mängel hat?
Geringe Mängel dürfen Sie beheben lassen, die Plakette gibt es trotzdem. Bei erheblichen Mängeln muss nachgebessert und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Der Vorteil bei uns: Werkstatt und Untersuchung sind an einem Ort — was auffällt, können wir direkt reparieren, statt Sie ein zweites Mal fahren zu lassen.
Können Sie mein Fahrzeug vorher durchsehen?
Ja, und das empfehlen wir. Wir prüfen die typischen Durchfaller — Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Auspuff, Rost an tragenden Teilen — vor dem Termin durch. So kommt es bei der Untersuchung selbst zu keiner Überraschung.
Kann ich HU und Inspektion zusammen machen lassen?
Ja, das ist der bequemste Weg: Wir legen die Haupt- und Abgasuntersuchung auf Ihren Werkstatttermin und erledigen die fällige Wartung gleich mit. Ein Termin, ein Weg.