Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“ – in Originalgröße öffnen

Zum Lesen antippen – der Hinweis öffnet sich in voller Größe.

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08 – 18 Uhr | Sa: 08 – 16 Uhr

Berliner Straße 38, 63628 Bad Soden-Salmünster Route planen →

Datenschutzeinwilligung erteilen oder anfordern

Ohne Ihre Einwilligung dürfen wir Sie nicht aktiv informieren — auch dann nicht, wenn Ihre HU abläuft oder Ihr Wunschfahrzeug hereinkommt. Hier erfahren Sie, was Ihre Einwilligung bewirkt und wie Sie sie erteilen, einsehen oder widerrufen.

Das haben Sie davon

Sie wählen die Zwecke und den Kanal — und können jede Einwilligung jederzeit formlos widerrufen, ohne dass Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht.

So erteilen Sie Ihre Einwilligung

Per E-Mail

Mit einem Klick öffnet sich eine vorbereitete E-Mail — Zwecke ankreuzen, absenden, fertig.

E-Mail-Vorlage öffnen

Vor Ort

Beim nächsten Besuch: Wir haben das Einwilligungsformular an der Serviceannahme und im Verkauf für Sie bereit — dauert eine Minute.

Standort & Öffnungszeiten →

Über das Kontaktformular

Schreiben Sie uns kurz, welche Informationen Sie erhalten möchten — wir senden Ihnen die Bestätigung mit allen Details zu.

Zum Kontaktformular →

Einwilligung einsehen oder widerrufen

Sie möchten wissen, welche Einwilligungen bei uns hinterlegt sind — oder eine davon widerrufen? Eine formlose Nachricht an info@autozentrum-ries.de genügt; wir bestätigen Ihnen die Änderung. Das Musterdokument der Datenschutzeinwilligung sowie alle Erläuterungen zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutz-Information (Abschnitte 4.0 und 4.1).