Leasingrückgabe: Kilometer, Schäden und der Termin
Am Ende der Laufzeit wird der Fahrzeugzustand nach Vertrag und Bewertungskatalog begutachtet. Wer die Fristen kennt und weiß, wonach geschaut wird, kann das meiste vorher klären — Nachbelastungen entstehen typischerweise dort, wo Unterlagen oder Zubehör fehlen oder ein Schaden erst beim Termin auftaucht.
Dieser Text beschreibt den Ablauf für Hyundai Leasing, einen Service der Allane SE, und stützt sich auf die Hyundai-Leasing-AGB (Stand Mai 2025) und die Rückgabe-Informationen des Anbieters. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag samt der dazugehörigen Rückgabe-E-Mail.
Drei Phasen der Vorbereitung
Zwei bis drei Monate vorher. Einmal durchgehen, ob alles da ist: alle Schlüssel, Fahrzeugschein, Serviceheft, Originalräder. Und wichtiger: Schäden jetzt melden.
Vier bis sechs Wochen vorher. Im aktuellen Prozess kommt die Einladung zur Terminbuchung per E-Mail, mit einem Link zur Wahl der Rückgabeoption.
Kurz vor dem Termin. Die AGB verlangen das Fahrzeug gewaschen und innen gereinigt; kommt man dem nicht nach, darf der Leasinggeber die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Leasingnehmers ausführen lassen. Löschen Sie bei der Gelegenheit die im Fahrzeug gespeicherten persönlichen Daten: gekoppelte Telefone, Adressen im Navigationsgerät, Garagentor-Codes.
Wo abgegeben wird — und wo nicht einfach so
Der Rückgabeort wird mit dem Leasinggeber abgestimmt. Für den 2025 eingeführten Prozess, den Allane ausdrücklich auch Leasingnehmern der Marken Hyundai und Kia anbietet, stehen DEKRA-Standorte, autohaus24-Standorte und eine Abholung zur Wahl.
Praktisch heißt das: Fahren Sie das Fahrzeug nicht ungefragt beim ausliefernden Autohaus vor. Welche Option für Ihren Vertrag gilt und welcher Ort kostenfrei ist, steht in Ihrer Rückgabe-E-Mail und in den Vertragsbedingungen. Die Optionen kosten unterschiedlich viel; die verbindlichen Beträge nennt Hyundai Leasing.
Der Zustandsbericht wird in Ihrem Beisein erstellt. Nutzen Sie das: Sie sehen, was aufgenommen wird, und können vor Ort nachfragen, statt später einer Aufstellung zu widersprechen.
Kilometer: eine Grenze, die in beide Richtungen wirkt
Hier lohnt genaues Lesen. Die AGB arbeiten mit einer Freigrenze von 2.500 Kilometern — und zwar für Über- und Unterschreitung. Innerhalb dieser Spanne passiert nichts: weder Nachbelastung noch Erstattung.
Nach oben ist die Freigrenze ein Schalter, kein Freibetrag. Die AGB sagen es mit einem Beispiel: Wer die vereinbarte Gesamtfahrleistung um 2.700 Kilometer überschreitet, zahlt für die gesamten 2.700 Mehrkilometer — nicht für die 200 oberhalb der Grenze.
- 2.400 Kilometer zu viel → nichts.
- 2.600 Kilometer zu viel → alle 2.600 werden berechnet.
Nach unten wird vergütet, aber gedeckelt. Wird die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird für jeden weniger gefahrenen Kilometer der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet — höchstens jedoch für 10.000 Kilometer. Wer also mit großem Abstand unter der vereinbarten Leistung bleibt, bekommt nicht alles zurück.
Beides zusammen macht die Jahresfahrleistung bei Vertragsabschluss zu einer Zahl, die man ehrlich schätzen sollte: nicht optimistisch und nicht vorsichtig. Wie man das angeht, steht im Ratgeber Leasing oder Finanzierung.
Gebrauchsspur oder Schaden?
Normale Gebrauchsspuren sind abgedeckt, darüber hinausgehende Beschädigungen werden berechnet. Der zugehörige Bewertungskatalog nennt dafür Beispiele — jeweils mit Bedingungen, und er berücksichtigt auch Alter und Fahrleistung des Fahrzeugs:
| Als Gebrauchsspur akzeptiert | Wird berechnet |
|---|---|
| Kratzer bis 50 mm an Stahlfelgen | Kratzer über 50 mm |
| Leichte Kratzer an der Türgriffmulde | Verformungen am Bauteil |
| Bis zu 3 Dellen ≤ 20 mm je Bauteil, sofern keine Lackierung nötig ist | Dellen mit Lackierbedarf; mehr oder größere Dellen laut Katalog |
| Steinschläge an der Verglasung bis 2 mm außerhalb des Fahrersichtfelds | Lackschäden durch Säureeinwirkung, etwa Vogelkot |
| Alles Sicherheitsrelevante: Scheibe, Spiegel, Beleuchtung |
Das sind Beispiele, keine vollständige Liste — maßgeblich ist der Katalog, der zu Ihrem Vertrag gehört.
Zwei Punkte lohnen die Aufmerksamkeit: Ein Steinschlag im Fahrersichtfeld wird anders bewertet als einer am Rand. Und Vogelkot zählt zu den Lackschäden durch Säureeinwirkung — wer sein Auto draußen stehen hat, sollte das nicht wochenlang liegen lassen.
Schaden entdeckt? Erst melden, dann reparieren
Das ist der Punkt, an dem gut gemeinte Eigeninitiative teuer wird. Die AGB verpflichten den Leasingnehmer, notwendige Reparaturarbeiten unverzüglich von einem vom Hersteller oder Lieferanten anerkannten Fachbetrieb durchführen zu lassen. Nur in Notfällen, wenn ein solcher Betrieb nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, darf eine andere Fachwerkstatt übernehmen, die Gewähr für sorgfältige Arbeit bietet.
Eine Reparatur auf eigene Faust in einer beliebigen Werkstatt kann deshalb genau das Gegenteil bewirken. Der richtige Weg ist: melden, Regulierung und Reparaturfreigabe klären, dann reparieren lassen.
Was mitmuss
Fehlt etwas, landet es in der Schlussabrechnung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Alle Fahrzeugschlüssel — auch der, der seit Jahren in der Schublade liegt
- Bordbuch und Serviceheft
- HU/AU-Bericht im Original und die Nachweise der durchgeführten Inspektionen
- Originalfelgen und Originalbereifung — wer auf Winterräder umgerüstet hat, denkt hier oft zu spät dran
- Antenne
- Reserverad beziehungsweise Kompressor mit Reifenfüllmittel — beim Füllmittel aufs Verfallsdatum schauen
- Individuelles Zubehör: Trennnetz, Kofferraumabdeckung und was sonst zum Fahrzeug gehörte
Bei Elektrofahrzeugen kommt das Ladekabel dazu, außerdem Bordwerkzeug, Warndreieck und Verbandkasten. Die Inspektionsnachweise sind der Punkt, an dem eine lückenhafte Wartung teuer wird — wann Ihr Fahrzeug fällig war, steht im Ratgeber Hyundai Serviceintervall.
Wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind
Der Zustandsbericht ist keine letzte Instanz. Kommt keine Einigung zustande, sehen die AGB vor, den Zustand durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln zu lassen; dessen Schätzung ist dann Grundlage für die Abrechnung. Und ausdrücklich festgehalten ist dort: Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Vorzeitig beenden — was geht und was nicht
Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen; ein Leasingvertrag läuft über eine feste Laufzeit. Was es gibt:
- Vorzeitige einvernehmliche Beendigung — mit Zustimmung des Leasinggebers.
- Vertragsübernahme — jemand anderes tritt ein, sofern Vertrag und Leasinggeber das zulassen und die Bonität passt.
- Kündigung aus wichtigem Grund — steht beiden Seiten offen; für Fälle wie Diebstahl oder Totalschaden enthalten die AGB eigene Regelungen.
Die Abrechnung einer vorzeitigen Beendigung ist keine einfache Summe aus offenen Raten: Sie berücksichtigt unter anderem den Fahrzeugerlös und ersparte laufzeitabhängige Kosten. Die verbindlichen Beträge nennt Hyundai Leasing — und bei Unsicherheit lohnt eine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags.
Wenn danach ein Anschlussfahrzeug ansteht: Sprechen Sie uns an. Für die Auswahl beraten wir Sie gern, ob Neuwagen oder geprüfter Gebrauchter.
Kurz zusammengefasst
- Zwei bis drei Monate vorher anfangen: Vollständigkeit prüfen, Schäden melden.
- Der Rückgabeort wird abgestimmt — nicht ungefragt beim Autohaus vorfahren.
- Die 2.500-Kilometer-Freigrenze wirkt in beide Richtungen; nach oben ist sie ein Schalter, nach unten wird bis höchstens 10.000 Kilometer vergütet.
- Schäden erst melden, dann über einen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb reparieren lassen.
- Das Fahrzeug muss gewaschen und innen gereinigt zurück.
- Bei Uneinigkeit ermittelt ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen den Zustand; dessen Schätzung ist Grundlage der Abrechnung — der Rechtsweg bleibt ausdrücklich offen.
- Maßgeblich ist immer Ihr Vertrag samt Bewertungskatalog.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Rückgabe anfangen?
Etwa zwei bis drei Monate vorher. In dieser Zeit lässt sich prüfen, ob alle Schlüssel, Papiere und Zubehörteile da sind, und Schäden lassen sich melden. Die Einladung zur Terminbuchung kommt im aktuellen Prozess rund vier bis sechs Wochen vor Vertragsende per E-Mail.
Wo gebe ich das Fahrzeug ab?
Das wird mit dem Leasinggeber abgestimmt. Im 2025 eingeführten Rückgabeprozess, den Allane ausdrücklich auch Leasingnehmern der Marken Hyundai und Kia anbietet, stehen DEKRA-Standorte, autohaus24-Standorte und eine Abholung zur Wahl. Welche Option für Ihren Vertrag gilt, steht in Ihrer Rückgabe-E-Mail — geben Sie das Fahrzeug nicht ohne diese Abstimmung irgendwo ab.
Wie werden Mehrkilometer abgerechnet?
Über eine Freigrenze von 2.500 Kilometern. Die Hyundai-Leasing-AGB (Stand Mai 2025) erklären ausdrücklich, dass es sich um eine Freigrenze handelt und nicht um einen Freibetrag: Bei einer Überschreitung von 2.700 Kilometern werden die gesamten 2.700 Mehrkilometer berechnet, nicht nur die 200 darüber. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich weniger gefahren bin?
Ja, in den Grenzen des Vertrags. Nach den Hyundai-Leasing-AGB wird für jeden weniger gefahrenen Kilometer der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer. Die 2.500-Kilometer-Freigrenze gilt dabei in beide Richtungen: Bis dahin gibt es weder Nachbelastung noch Erstattung.
Was gilt als normale Gebrauchsspur?
Das steht im Bewertungskatalog, der zu Ihrem Vertrag gehört. Er nennt Beispiele mit Bedingungen — etwa Kratzer bis 50 Millimeter an Stahlfelgen, leichte Kratzer an der Türgriffmulde, bis zu drei Dellen von höchstens 20 Millimetern je Bauteil, sofern keine Lackierung nötig ist, und Steinschläge an der Verglasung bis 2 Millimeter außerhalb des Fahrersichtfelds. Der Katalog berücksichtigt außerdem Alter und Fahrleistung.
Ich habe einen Schaden — was jetzt?
Nicht auf eigene Faust reparieren lassen. Die Hyundai-Leasing-AGB verlangen, notwendige Reparaturen unverzüglich von einem vom Hersteller oder Lieferanten anerkannten Fachbetrieb ausführen zu lassen. Nur im Notfall, wenn ein solcher Betrieb nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, darf eine andere Fachwerkstatt übernehmen. Melden Sie den Schaden also dem Leasinggeber und klären Sie Regulierung und Werkstatt, bevor etwas gemacht wird.
Was ist, wenn wir uns über den Zustand nicht einig sind?
Dann ist nicht Schluss. Die Hyundai-Leasing-AGB sehen vor, dass der Zustand in einem solchen Fall durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt wird; dessen Schätzung ist Grundlage für die Abrechnung. Ausdrücklich festgehalten ist dort außerdem: Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Eine ordentliche Kündigung ist nach den Hyundai-Leasing-AGB nicht vorgesehen. Möglich sein können eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung oder — wenn Vertrag und Leasinggeber es zulassen — eine Vertragsübernahme. Daneben gibt es Kündigungsrechte aus wichtigem Grund sowie eigene Regelungen für Fälle wie Diebstahl oder Totalschaden. Ein Widerrufsrecht besteht beim üblichen Kilometerleasing nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht. Die verbindlichen Beträge nennt Hyundai Leasing; lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel rechtlich prüfen.
Fragen zu einem konkreten Fahrzeug? Wir beraten Sie gern.