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Kaufberatung

Gebrauchtwagen kaufen: Die Checkliste

· 3 Min. Lesezeit

Ein guter Gebrauchter ist oft die klügste Wahl: geringerer Wertverlust, mehr Auto fürs Budget. Damit die Freude bleibt, lohnt sich ein strukturierter Blick. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Punkte.

1. Vor dem Termin: Papierlage prüfen

  • Scheckheft & Servicehistorie – regelmäßig gewartet?
  • Anzahl der Vorbesitzer und Erstzulassung.
  • Ausstattung – passt sie zu Ihren Anforderungen? Vergleichen Sie mehrere Kandidaten am besten direkt: merken und gegenüberstellen.

2. Der Rundgang: Ruhe und Tageslicht

Sehen Sie sich das Auto bei Tageslicht und trockenem Wetter an:

  • Karosserie & Lack – gleichmäßige Spaltmaße, keine auffälligen Farbunterschiede.
  • Reifen – Profiltiefe und gleichmäßiger Abrieb (ungleicher Abrieb kann auf die Achse hindeuten). Achten Sie auch auf das Reifenalter.
  • Innenraum – Verschleiß an Sitzen, Lenkrad und Pedalen sollte zur Laufleistung passen.
  • Elektronik – gehen alle Fenster, Lichter und Displays? Leuchtet nach dem Start eine Warnleuchte?

3. Die Probefahrt

Kein Gebrauchtwagenkauf ohne Probefahrt. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt unsere Probefahrt-Checkliste – vom Bremsverhalten bis zu ungewohnten Geräuschen.

4. Preis, Gewährleistung und Vertrag

  • Preis einordnen: Ausstattung, Laufleistung und Zustand gehören zusammen betrachtet.
  • Gewährleistung/Garantie: Lassen Sie sich die konkreten Konditionen im Vertrag erklären.
  • Alles schriftlich: Zugesagte Reparaturen oder Extras gehören in den Kaufvertrag.

5. Finanzierung klären

Ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing – überlegen Sie vorab, was zu Ihnen passt. Unser Ratgeber Leasing oder Finanzierung hilft bei der Entscheidung, und die Monatsrate rechnen Sie direkt am Fahrzeug durch.


Beim Autozentrum Ries prüfen wir unsere Fahrzeuge sorgfältig und beraten Sie ehrlich. Sehen Sie sich unseren Bestand an oder stellen Sie uns Ihre Frage – wir nehmen uns Zeit.

Händler oder privat: der Unterschied liegt in der Haftung

Beim Kauf von einem Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Zeigt sich in den ersten zwölf Monaten ein Mangel, der schon bei Übergabe vorlag, muss nachgebessert werden.

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung dagegen vollständig ausschließen – prüfen Sie den Kaufvertrag auf eine entsprechende Klausel. Sie kaufen dann „wie besichtigt“. Die Ausnahme ist arglistige Täuschung: Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotz Ausschluss.

Das heißt nicht, dass Privatkauf falsch ist. Es heißt, dass Sie dort selbst prüfen müssen, was der Händler sonst verantwortet.

Die Papiere: was Sie wirklich ansehen sollten

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) – hier steht die Zahl der Vorhalter. Viele Halter in kurzer Zeit sind ein Signal, mehr aber nicht.
  • Serviceheft und Rechnungen – lückenlos gepflegt ist mehr wert als ein niedriger Kilometerstand ohne Nachweise.
  • HU-Bericht – der letzte Bericht listet auch geringe Mängel, die bei der Prüfung noch durchgingen. Ein guter Hinweis auf den technischen Zustand.
  • Restgarantie – bei jüngeren Fahrzeugen ist oft noch Herstellergarantie übrig. Ob sie für Sie als neuen Halter weitergilt, steht im Garantie- und Serviceheft; lassen Sie sich das vor dem Kauf zeigen.

Gebrauchte Elektroautos: ein Punkt kommt dazu

Bei einem gebrauchten E-Auto ist die Hochvolt-Batterie das teuerste Einzelteil. Achten Sie deshalb auf zwei Dinge: die verbleibende Batteriegarantie – bei Hyundai 8 Jahre oder 160.000 km, je nachdem was zuerst eintritt – und, falls vorhanden, ein Batteriezustandszertifikat.

Der Ladezustand allein sagt nichts über die Gesundheit der Batterie. Ein Zertifikat schon.

Und dann: Probefahrt

Keine Checkliste ersetzt das Fahren. Worauf Sie dabei achten sollten, steht in unserer Probefahrt-Checkliste – und wenn Sie ein konkretes Fahrzeug im Blick haben, finden Sie es in unserem geprüften Gebrauchtwagenbestand.

Häufige Fragen

Worauf sollte ich beim gebrauchten Auto zuerst achten?

Auf die Gesamthistorie: gepflegtes Scheckheft, nachvollziehbare Vorbesitzer, Reifen- und Bremsenzustand sowie ein sauberer, ehrlicher Rundgang. Ein lückenloses Serviceheft ist oft mehr wert als ein paar Extras.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und betrifft Mängel, die schon beim Kauf bestanden. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage. Welche Konditionen konkret gelten, steht in Ihrem Kaufvertrag – lassen Sie sich das gern erklären.

Kann ich ein Fahrzeug reservieren?

Sprechen Sie uns an – bei Interesse finden wir eine Lösung. Am schnellsten geht es über die Anfrage direkt am Fahrzeug oder telefonisch.

Wie unterscheidet sich der Kauf beim Händler vom Privatkauf?

Beim Händler haben Sie eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr; Privatverkäufer dürfen sie vollständig ausschließen. Dafür ist der Privatkauf oft günstiger. Wer wenig Erfahrung mit Technik hat, fährt beim Händler in der Regel besser.

Was sagt die Zulassungsbescheinigung Teil II über Vorbesitzer aus?

Die Anzahl der eingetragenen Halter steht dort. Viele Halter in kurzer Zeit sind ein Warnsignal, sagen für sich genommen aber wenig – entscheidend bleibt der dokumentierte Zustand.

Worauf sollte ich bei einem gebrauchten Elektroauto zusätzlich achten?

Auf den Zustand der Hochvolt-Batterie und die Restlaufzeit der Batteriegarantie. Hyundai gewährt darauf 8 Jahre oder 160.000 km. Lassen Sie sich – falls vorhanden – ein Batteriezustandszertifikat zeigen.

Fragen zu einem konkreten Fahrzeug? Wir beraten Sie gern.