Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“ – in Originalgröße öffnen

Zum Lesen antippen – der Hinweis öffnet sich in voller Größe.

Hinweis als Text lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08 – 18 Uhr | Sa: 08 – 16 Uhr

Berliner Straße 38, 63628 Bad Soden-Salmünster Route planen →

RiesMobil – junge Gebrauchtwagen

(Beachten Sie bitte die Hinweise zur Verfügbarkeit der Fahrzeuge)

Zum Fahrzeugbestand

Junge Gebrauchtwagen zu attraktiven Preisen

RiesMobil-Abo-Konzept

In unserem Fahrzeugbestand finden Sie junge Gebrauchtfahrzeuge aus unserem RiesMobil-Abo-Konzept mit überdurchschnittlichen Kilometerleistungen zu attraktiven Preisen. Zusätzlich bieten wir Vorführ- und Betriebsfahrzeuge mit hohen Nachlässen zur UPE des Herstellers an.

Vorteile:

  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Günstige Finanzierungsrate durch Ballonfinanzierung

Probefahrten und Verfügbarkeit

Probefahrten mit gleichen oder vergleichbaren Fahrzeugen sind möglich, auch wenn das gewünschte Fahrzeug nicht direkt verfügbar ist. Unser Fahrzeugbestand vor Ort bietet Ihnen zahlreiche Alternativen.

Ergänzende Informationen

  • Unser Abo-Konzept richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden mit Tarifen ab 2.500 km pro Monat.
  • Maximale Nutzungsdauer: 6 Monate
  • Die angebotenen Vorführ- und Betriebsfahrzeuge sind maximal 18 Monate alt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Ihren Besuch!

Zum Fahrzeugbestand