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Wann sollte man die Reifen wechseln?

· 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Der Merksatz „O bis O“ — Winterreifen von Oktober bis Ostern — ist ein guter Kalender-Anhaltspunkt, aber keine Vorschrift. Verbindlich ist in Deutschland allein die situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen wintertaugliche Reifen montiert sein. Entscheidend ist das Wetter, nicht das Datum.

„O bis O“: nützlich, aber keine Regel

Der Satz stammt aus der Praxis und funktioniert für die meisten Jahre gut. Er ist allerdings kein Gesetzestext, und er kennt das Wetter nicht: Ein früher Wintereinbruch im Oktober oder Nachtfrost im April hält sich nicht an Ostern.

Nehmen Sie ihn deshalb als Planungshilfe für den Werkstatttermin — nicht als Freibrief. Wer im November bei Schneematsch noch auf Sommerreifen unterwegs ist, kann sich nicht auf „bis Ostern ist ja noch Zeit“ berufen.

Was das Gesetz wirklich verlangt

Deutschland hat keine Winterreifenpflicht nach Datum. § 2 Absatz 3a StVO formuliert stattdessen eine Pflicht, die an den Straßenverhältnissen hängt:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ist eine geeignete Bereifung vorgeschrieben.

Liegen diese Verhältnisse vor, brauchen Sie wintertaugliche Reifen — im Oktober genauso wie im Mai. Liegen sie nicht vor, dürfen Sie auch im Januar mit Sommerreifen fahren. Das ist die ganze Regel.

Was ein Verstoß kostet: mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg; wer dabei den Verkehr behindert, zahlt mehr. Schwerer wiegt meist der Versicherungsfall — bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung kann Ihnen ein Mitverschulden angerechnet werden.

Seit Oktober 2024: M+S allein genügt nicht mehr

Das ist die Änderung, die noch immer viele überrascht. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol — dem dreigezackten Berg mit einer Schneeflocke darin. Die alte Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus.

Der Unterschied ist kein Papierkram: „M+S“ durfte jeder Hersteller selbst auf den Reifen schreiben, das Alpine-Symbol setzt einen bestandenen Bremstest auf Schnee voraus.

So prüfen Sie es selbst: Schauen Sie auf die Seitenwand. Steht dort nur „M+S“ ohne Bergsymbol, ist der Reifen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig — auch wenn er noch gut aussieht und reichlich Profil hat.

Die 7-Grad-Regel: Faustformel, kein Grenzwert

Häufig zu hören: unter sieben Grad Winterreifen, darüber Sommerreifen. Der Kern stimmt — die Gummimischung von Winterreifen bleibt in der Kälte elastisch, während Sommerreifen hart werden und schlechter greifen.

Der Umschlagpunkt liegt aber nicht exakt bei sieben Grad, sondern hängt vom einzelnen Reifen ab. Moderne Sommerreifen halten teils länger durch als die Regel vermuten lässt, ältere Winterreifen weniger lang. Nehmen Sie die sieben Grad als Anhaltspunkt für „es wird Zeit“ — nicht als Messwert, auf den Sie sich verlassen.

Wechseln, weil die Saison endet — oder weil der Reifen fertig ist?

Zwei ganz verschiedene Anlässe, die oft durcheinandergehen:

Der Saisonwechsel ist der Tausch zwischen Sommer- und Winterrädern. Der Reifen bleibt, er kommt nur wieder ins Regal.

Der Reifen-Ersatz steht an, wenn der Reifen selbst am Ende ist. Dafür gibt es zwei harte Grenzen:

Kriterium Gesetzlich Empfehlung (ADAC)
Profiltiefe Sommerreifen 1,6 mm mindestens 3 mm
Profiltiefe Winterreifen 1,6 mm mindestens 4 mm
Alter keine Vorgabe Tausch nach 8–10 Jahren

Das gesetzliche Minimum von 1,6 Millimetern ist kein Zielwert, sondern die Grenze zur Ordnungswidrigkeit. Zwischen 1,6 und 3 Millimetern verlängert sich der Bremsweg auf nasser Fahrbahn erheblich — genau dann, wenn es darauf ankommt.

Das Alter lesen Sie selbst ab: Die vierstellige DOT-Nummer auf der Seitenwand nennt Woche und Jahr der Produktion. „2223“ bedeutet 22. Kalenderwoche 2023. Reifen härten auch im Keller aus; ein zehn Jahre alter Reifen mit viel Profil ist trotzdem ein Fall für den Tausch.

Wann Sie den Termin machen sollten

Die Werkstätten sind zweimal im Jahr gleichzeitig voll — im Oktober und rund um Ostern. Wer den ersten Frostbericht abwartet, steht in der Schlange.

Praktisch heißt das: Termin im September beziehungsweise im März vereinbaren, gewechselt wird dann rechtzeitig vor dem Wetterumschwung. Beim Räderwechsel prüfen wir ohnehin Profiltiefe, Alter und Reifendruckkontrollsystem mit — dann wissen Sie vor der Saison, ob die Räder noch eine Runde machen.

Was ein Wechsel kostet und wie lange er dauert, steht ausführlich im Beitrag Reifenwechsel: Kosten, Dauer und der Unterschied zum Räderwechsel.

Häufige Fragen

Wann sollte man die Reifen wechseln?

Als Merksatz gilt „O bis O": Winterreifen von Oktober bis Ostern, Sommerreifen dazwischen. Rechtlich verbindlich ist dieser Kalender aber nicht. Vorgeschrieben ist die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen wintertaugliche Reifen montiert sein — egal welcher Monat gerade ist.

Gibt es in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht?

Nein. Deutschland kennt keine Winterreifenpflicht nach Datum. Es gilt die situative Pflicht: Sie hängt am Wetter, nicht am Kalender. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, zahlt mindestens 60 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt; bei Behinderung anderer wird es teurer.

Reicht die M+S-Kennzeichnung noch aus?

Nein, seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol — dem dreigezackten Berg mit Schneeflocke. Reifen, die ausschließlich „M+S" tragen, sind bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig. Ein Blick auf die Seitenwand genügt.

Stimmt die 7-Grad-Regel?

Als Merkhilfe ja, als Naturgesetz nein. Die Gummimischung von Winterreifen bleibt in der Kälte elastischer, die von Sommerreifen wird hart. Der Umschlagpunkt liegt aber nicht exakt bei 7 Grad und hängt vom konkreten Reifen ab. Sinnvoll ist die Regel als Faustformel für den Zeitpunkt, nicht als Grenzwert, auf den man sich verlässt.

Wie viel Profil brauchen die Reifen mindestens?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt deutlich mehr: mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen. Zwischen dem gesetzlichen Minimum und dieser Empfehlung liegt vor allem der Bremsweg auf nasser Fahrbahn.

Wie alt dürfen Reifen sein?

Reifen altern auch, wenn sie kaum gefahren werden — das Gummi härtet aus. Fachverbände raten ab etwa acht bis zehn Jahren zum Tausch, unabhängig vom Profil. Das Alter steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Seitenwand: die ersten beiden Ziffern sind die Kalenderwoche, die letzten beiden das Jahr. „2223" heißt also 22. Woche 2023.

Was passiert, wenn ich zu spät wechsle?

Bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen drohen Bußgeld und Punkt. Wichtiger ist der Versicherungsfall: Kommt es zum Unfall, kann Ihnen die Versicherung ein Mitverschulden anrechnen. Umgekehrt gilt genauso: Winterreifen im Hochsommer nutzen sich schneller ab und verlängern den Bremsweg auf warmem, trockenem Asphalt.

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